Liebe Tennisfreunde, liebe Hallenstundenabonennten, liebe Trainer,

am 11.01.2022 wurde eine neue CoronaSchutzVerordnung des Landes NRW veröffentlicht. Darin wird u.a. die im Freizeitbereich geltende sog. 2G+Regelung (geimpft und genesen mit tagesaktuellem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, ab Donnerstag, d. 13.01.2022, neu geregelt. Danach entfällt für Vollgeimpfte mit Booster-Impfung und für Vollgeimpfte, die in den letzten 3 Monaten einen positiven PCR Test vorweisen können, die tagesaktuelle Impfpflicht. Für Vollgeimpfte ohne Booster-Impfung und Genesene gilt weiterhin die Verpflichtung, einen tagesaktuellen Schnelltest bereitzuhalten.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten aufgrund der Schultestungen als getestet und benötigen keinen weiteren Nachweis. Auch die Nutzung der Gastronomie unterliegt der 2G+Regelung.

Bleibt gesund und zuversichtlich.

Der Vorstand

Essen-Kettwig, den 12.01.2022