Liebe Tennisfreunde, liebe Hallenstundenabonnenten, liebe Trainer,
ab dem 28.12.2021 tritt die neue Covid-Verordnung NRW in Kraft. Danach
gilt ab sofort die 2G+ Regel. Das bedeutet, dass alle Spieler und
Spielerinnen sowie Gäste zusätzlich noch einen aktuellen negativen
Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden oder einen PCR Test,
der nicht älter als 48 Stunden ist, beim Betreten der Halle vorzeigen
müssen.
Zur Kontrolle der Einhaltung der 2G+ Regel sind wir auf Eure Mithilfe
angewiesen. Wir weisen darauf hin, dass bei einer eventuellen Kontrolle
durch das Ordnungsamt die Einhaltungs- und Nachweispflicht (elektronisch
oder auf dem Papier) in der Eigenverantwortung der
Hallennutzer/Abonnenten liegt und bitten um Beachtung.
Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter
von 15 Jahren. Bei Schülerinnen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und benötigen aufgrund ihrer Teilnahme an den
Schultestungen keinen Nachweis. Sie gelten als getestete Personen.
Kinder bis zum Schulantritt sind ohne Vornahme eines Coronatests
getesteten Personen gleichgestellt.
Ebenfalls von der 2G+ Regel ausgenommen sind Personen, die über ein
ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem
Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen
Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen
müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter
als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden)
verfügen.
Ungeimpften ist die Sportausübung in der Halle auch bei Vorhandensein
eines aktuellen Negativtests nicht erlaubt.
Die Nutzung der Gastronomie unterliegt der 2G-Regel.
Die Regeln zum Zutritt und zur Nutzung des Clubhauses (AHA-Regeln im
Gebäude, Maximalanzahl von gleichzeitigen Nutzern der Umkleidekabine
etc.) sind von der Verschärfung der Regel für die Sportausübung
unbenommen und gelten weiterhin.
Wir wünschen euch einen guten Übergang in das Neue Jahr und alles Gute
für 2022. Bleibt alle gesund und auf ein Wiedersehen spätestens im
nächsten Jahr.
Der Vorstand
Essen-Kettwig, im Dezember 2021